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Bauwerksprüfung

Im öffentlichen Bereich ist die Sicherheit der Nutzer von Bauwerken und Gebäuden und von Personen im Umfeld dieser Bauwerke und Gebäude über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks zu gewährleisten.

Daher müssen Ingenieurbauwerke und Gebäude im öffentlichen Bereich nach gesetzlichen Vorgaben einer regelmäßigen Überprüfung nach DIN 1076 unterzogen werden. So ist im Abstand von 3 Jahren eine einfache Prüfung und im Abstand von 6 Jahren eine umfangreichere Hauptprüfung durchzuführen.

Wir führen für Ihr Bauwerk/Ihr Gebäude diese regelmäßigen Bauwerksprüfungen durch und beraten Sie im Hinblick auf ggf. notwendige Sanierungsmaßnahmen.